Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt in erster Linie davon ab, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt (z. B. bei Depressionen, Ängsten, Zwängen) und die Behandlung daher medizinisch notwendig ist.
Die Kosten der Behandlung werden vom Kostenträger je nach Versicherungsverhältnis und den individuellen Vertragsbedingungen übernommen:
Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei mir auf Grund meiner „Kassenzulassung“ als Sachleistung über Ihre elektronische Gesundheitskarte. Darüber hinaus fallen keine von Ihnen zu tragenden Kosten an.
Die Beihilfestellen der Beamten übernehmen die Behandlungskosten bei mir anteilig im Rahmen der Kostenerstattung.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie bei mir je nach Vertragsvereinbarung bzw. Tarif.
Die österreichischen Sozialversicherungsträger (z. B. die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), SVA, LKUF, BVA etc.) übernehmen Behandlungskosten bei mir auf Grund meines Eintrags in die österreichische Psychotherapeutenliste beim Bundesministerium für Gesundheit in Wien anteilig mit einem festen, je nach Sozialversicherungsträger variierenden Kostenzuschuss pro Sitzungseinheit. Bitte erfragen Sie die aktuelle Höhe des Kostenzuschusses bei uns oder Ihrem Sozialversicherungsträger.