Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt in erster Linie davon ab, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt (z. B. bei Depressionen, Ängsten, Zwängen) und die Behandlung daher medizinisch notwendig ist.
In der Regel gewähren die Kostenträger bis zu vier Probesitzungen (die österreichischen Sozialversicherungsträger bis zu zehn Sitzungen), in denen vor Antragstellung auf Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung die medizinische Notwendigkeit geklärt werden kann.
