Kosten und Kostenübernahme

Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt in erster Linie davon ab, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt (z. B. bei Depressionen, Ängsten, Zwängen) und die Behandlung daher medizinisch notwendig ist.

In der Regel gewähren die Kostenträger bis zu vier Probesitzungen (die österreichischen Sozialversicherungsträger bis zu zehn Sitzungen), in denen vor Antragstellung auf Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung die medizinische Notwendigkeit geklärt werden kann.

Außerdem um herauszufinden, ob Sie den Eindruck haben, dass ich Ihnen helfen kann und ob auch „die Chemie“ stimmt, ob Sie gerne zu mir kommen und Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Die Kosten für Probesitzungen übernimmt Ihr Kostenträger in der Regel auch dann, wenn anschließend keine weiteren psychotherapeutischen Sitzungen stattfinden sollten.

Die Kosten der Behandlung werden vom Kostenträger je nach Versicherungsverhältnis und den individuellen Vertragsbedingungen übernommen:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei mir auf Grund meiner „Kassenzulassung“ als Sachleistung über Ihre elektronische Gesundheitskarte. Darüber hinaus fallen keine von Ihnen zu tragenden Kosten an.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie bei mir je nach Vertragsvereinbarung bzw. Tarif. Abrechnungsgrundlage ist die deutschen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das Honorar entspricht dem üblichen 2,3-fachen Satz. Siehe auch die Kurzübersicht über meine Privattarife.

Beihilfe und PKV

Die Beihilfestellen der Beamten übernehmen die Behandlungskosten bei mir anteilig im Rahmen der Kostenerstattung. Abrechnungsgrundlage ist die deutschen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das Honorar entspricht dem üblichen 2,3-fachen Satz. Siehe auch die Kurzübersicht über meine Privattarife.

Österreichische Sozialversicherungsträger

Die österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS sowie in OÖ außerdem die KFL, LKUF und KFG) übernehmen Behandlungskosten bei mir auf Grund meines Eintrags in die österreichische Psychotherapeutenliste beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) in Wien anteilig mit einem festen, je nach Sozialversicherungsträger variierenden Kostenzuschuss pro Sitzungseinheit. Bitte erfragen Sie die aktuelle Höhe des Kostenzuschusses bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Abrechnungsgrundlage ist die deutschen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das Honorar entspricht dem üblichen 2,3-fachen Satz. Siehe auch die Kurzübersicht über meine Privattarife.

Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Kurzübersicht

Kosten und Kostenübernahme

Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt in erster Linie davon ab, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt (z. B. bei Depressionen, Ängsten, Zwängen) und die Behandlung daher medizinisch notwendig ist.

In der Regel gewähren die Kostenträger bis zu vier Probesitzungen (die österreichischen Sozialversicherungsträger bis zu zehn Sitzungen), in denen vor Antragstellung auf Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung die medizinische Notwendigkeit geklärt werden kann.

Außerdem um herauszufinden, ob Sie den Eindruck haben, dass ich Ihnen helfen kann und ob auch „die Chemie“ stimmt, ob Sie gerne zu mir kommen und Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Die Kosten für Probesitzungen übernimmt Ihr Kostenträger in der Regel auch dann, wenn anschließend keine weiteren psychotherapeutischen Sitzungen stattfinden sollten.

Die Kosten der Behandlung werden vom Kostenträger je nach Versicherungsverhältnis und den individuellen Vertragsbedingungen übernommen:

Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei mir auf Grund meiner „Kassenzulassung“ als Sachleistung über Ihre elektronische Gesundheitskarte. Darüber hinaus fallen keine von Ihnen zu tragenden Kosten an.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie bei mir je nach Vertragsvereinbarung bzw. Tarif. Abrechnungsgrundlage ist die deutschen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das Honorar entspricht dem üblichen 2,3-fachen Satz. Siehe auch die Kurzübersicht über meine Privattarife.

Die Beihilfestellen der Beamten übernehmen die Behandlungskosten bei mir anteilig im Rahmen der Kostenerstattung. Abrechnungsgrundlage ist die deutschen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das Honorar entspricht dem üblichen 2,3-fachen Satz. Siehe auch die Kurzübersicht über meine Privattarife.

Die österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS sowie in OÖ außerdem die KFL, LKUF und KFG) übernehmen Behandlungskosten bei mir auf Grund meines Eintrags in die österreichische Psychotherapeutenliste beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) in Wien anteilig mit einem festen, je nach Sozialversicherungsträger variierenden Kostenzuschuss pro Sitzungseinheit. Bitte erfragen Sie die aktuelle Höhe des Kostenzuschusses bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Abrechnungsgrundlage ist die deutschen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das Honorar entspricht dem üblichen 2,3-fachen Satz. Siehe auch die Kurzübersicht über meine Privattarife.

Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

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